Zurück
Schutz von Leben und Gesundheit
Laut Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Falls er dieser Pflicht nicht nachkommt, kann es teuer für ihn werden.
![Schutz von Leben und Gesundheit Schutzhelm, Handschuhe und Hörschutz](https://content.scout24.ch/CmsWeb/Thumbnail.ashx?image=%2fCmsImages%2f24122.jpg&width=200)
Es kann einen Arbeitgeber teuer zu stehen kommen, wenn er Massnahmen zum Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden vernachlässigt. Denn auch der Schutz von Leib und Leben fällt in seinen Verantwortungsbereich (Arbeitsgesetz Art. 6). Das betrifft nicht nur den eigentlichen Arbeitsplatz, sondern zum Beispiel auch Toiletten, die Küche, Treppen und Höfe.
Jetzt inserieren
Arbeitgeber, die Unfallgefährdungen nicht adäquat beheben, müssen bei einem Unglücksfall mit einem Strafverfahren rechnen, das bis zum Tatbestand der Körperverletzung und gar der fahrlässigen Tötung gehen kann. Das Unfallversicherungsgesetz (Art. 112) sieht auch eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Busse vor, wenn ein Arbeitgeber Vorschriften über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten vorsätzlich oder fahrlässig missachtet.