Kanzleimitarbeiter / Kanzleimitarbeiterinnen (Sekretäre / Sekretärinnen)
Die Kanzleien des Schweizerischen Bundesgerichts sind zuständig für die Registrierung der eingehenden Beschwerden, für die Ausfertigung von Urteilen und Referaten sowie für die Dossierverwaltung. Sie spielen eine tragende Rolle bei der administrativen Unterstützung der urteilenden Abteilungen.
Lausanne | 80-100%
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Urteile und Urteilsentwürfe formatieren und den Versand der Urteile vorbereiten
- Korrespondenz (in deutscher Sprache) ausfertigen
- Gerichtskosten in Rechnung stellen
- Dokumente digitalisieren
- Verfahrensakten verwalten und vorbereiten
- Anrufe und Anfragen entgegennehmen
Das macht Sie einzigartig
- ein EFZ als Kaufmann/Kauffrau (eine Berufsmaturität ist von Vorteil) oder eine gleichwertige Ausbildung
- einige Jahre Berufserfahrung in einer ähnlichen Funktion (Gerichtskanzlei, juristischer Bereich oder Verwaltung)
- hervorragende Kenntnisse der deutschen Sprache und gute Französischkenntnisse; Italienischkenntnisse sind von Vorteil
- effizientes und präzises Arbeiten, Diskretion und Flexibilität
Auf den Punkt gebracht
Das bieten wir
- Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
- Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
- Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Alle Benefits
Das Schweizerische Bundesgericht bietet interessante und zeitgemässe Arbeitsbedingungen, unter anderem flexible Arbeitszeiten, mobile Arbeitsformen (inklusive Homeoffice) und eine breite Palette von Weiterbildungsmöglichkeiten.
Diese Funktion ist in der Lohnklasse 12-13 eingereiht.
Ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus dem Betreibungsregister werden am Ende des Rekrutierungsprozesses angefordert.
Zusätzliche Informationen
Eintrittsdatum: 1. Februar 2025 (oder nach Vereinbarung)
Bewerbungsfrist: 23. Dezember 2024