Behördenmitglied KESB
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Ihre neue Herausforderung per 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung:
Behördenmitglied KESB
Ihre Aufgaben
- Sie leiten Verfahren, führen Abklärungen und Anhörungen im Kindes- und Erwachsenenschutz durch
- Sie verfassen Entscheide und bereiten Kollegialentscheide vor
- Sie sind Mitglied des Spruchkörpers der KESB
- Sie instruieren und beauftragen den Rechts- und Sozialabklärungsdienst, Entscheide zu verfassen und Abklärungen durchzuführen
- Sie instruieren und beraten Beistandspersonen sowie Dritte
- Sie übernehmen die Stellvertretung des Präsidiums in zugeteilten Bereichen
Anforderungen
- Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder Rechtswissenschaften
- Mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes
- Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Exakte und selbstständige Arbeitsweise
- Kommunikativ stark und verantwortungssuchend in einem Team, das interdisziplinär zusammenarbeitet
- Feinfühlig gegenüber Menschen in schwierigen Lebenslagen
Weitere Informationen
- Simon Wehren, Behördenmitglied KESB, 041 666 61 26, E-Mail schreiben
- Christine Durrer, Co-Leiterin Sozialamt, 041 666 61 32, E-Mail schreiben
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 18. August 2024.
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