Präsidentin/Präsident Strafgericht, Zwangsmassnahmengericht und Jugendgericht
100 %
Für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2026
Ihre Verantwortung
- Leitung von Gerichtsverhandlungen
- Instruktion von Verfahren
- Gerichtsleitung inkl. Führung der Ihnen unterstellten Mitarbeitenden
Ihr Hintergrund
- Abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung
- Berufserfahrung sowie vertiefte Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts
- Führungserfahrung und Sozialkompetenz
- Hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- Stimmrecht im Kanton Basel-Landschaft (§ 50 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, SGS BL Nr. 100)
Für Fragen zur Stelle
Andreas Schröder
Strafgerichtspräsident
061 552 32 00
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Rebekka Balmer
HR-Beraterin
061 552 67 86
Gerichte
Das Strafgericht und Jugendgericht in Muttenz ist als erste Instanz in Strafsachen unter anderem für die Beurteilung von Straftaten im Anklageverfahren sowie im Strafbefehlsverfahren zuständig. Das Zwangsmassnahmengericht ist für die Anordnung bzw. Genehmigung von Zwangsmassnahmen zuständig.
Place of work
Grenzacherstrasse 8
4132 Muttenz