Nebenamtliche/r Fachrichter/in Soziale Arbeit Psychologie Pädagogik
Nebenamtliche/r Fachrichter/in Soziale Arbeit Psychologie Pädagogik
Laufenburg / Rheinfelden
1. Januar 2025
Spannende Aufgaben warten:
- Beurteilung und Klärung von Fragestellungen im Auftrag der Fachrichterin bzw. des Fachrichters oder der Bezirksgerichtspräsidentin bzw. des Bezirksgerichtspräsidenten des Familiengerichts
- Entscheidungsfindung als Mitglied des Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
- Durchführung von Anhörungen und Gewährung des rechtlichen Gehörs
Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit drei Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.
Was Sie mitbringen:
- Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) in Sozialer Arbeit, Psychologie oder Pädagogik
- Mehrjährige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz
- Weiterbildung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Zeitliche Flexibilität und Unabhängigkeit (insbesondere keine Tätigkeit als Beiständin oder Beistand im Kanton Aargau)
Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat für eine vierjährige Amtsperiode (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) gewählt. Der Einsatz als nebenamtliche Richterperson ist bis zum Erreichen des 70. Altersjahres möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und grundsätzlich der Wohnsitz im Kanton Aargau. Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis unterliegen der Bewilligungspflicht.
Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.
Besonderes
Die Familiengerichte der Bezirke Laufenburg und Rheinfelden suchen zwei nebenamtliche Fachrichterinnen / nebenamtliche Fachrichter.
Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig in den erwähnten Bezirken. Zudem kann ein Einsatz in anderen Bezirken notwendig werden. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.
Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.
Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.
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Ihr Arbeitsumfeld
Benefits
Gesund bleiben
- Verschiedene Sportangebote über Mittag
- Rabatt für Mitarbeitende im Sportbereich
- Diverse Veranstaltungen und Angebote zum Thema Gesundheit,Vorwärtskommen
- Beteiligung an den Kosten von externen Weiterbildungen nach Absprache
- Förderung des lebenslangen Lernens durch vielfältige Möglichkeiten inkl. internes Bildungsangebot mit über 100 Seminaren.,Fairsichert
- 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- Wir übernehmen rund 60 % der PK-Beiträge
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.
Ihr Arbeitsort
Noch Fragen?
Tanja Neale
Stv. Personalverantwortliche
062 835 53 39
Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung bis am 10. September 2024.