Stellenbeschreibung Hauspflege
Stellenbezeichnung:
Hauspflegerin EFZ *
2.
Stelleninhaberin:
2.1
Name und Vorname:
Anforderung an die Stelleninhaberin: gelernte Hauspflegerin oder eidgenössischerFähigkeitsausweis EFZ
Physische und psychische Belastbarkeit Einhalten der gesetzlichen
- Schweigepflicht
- EDV- Anwenderkenntnisse
Organisatorische Einreihung
3.1
Direkte Vorgesetzte:
Betriebsleiterin,
Teamleiterin und/oder Bereichsleiterin 3.2
Nebengeordnete Stellen /
Hauspflegerin und FaGe mit gleicher Kompetenz
3.3
Fachlich unterstellte Mitarbeiterinnen: Lernende Fachfrau/-mann Gesundheit im hauswirtschaftlichen Bereich Haushelferin
4.
Ziel der Stelle
4.1
Die haushaltführende Person ist bei Krankheit, Unfall, Wochenbett, Rekonvaleszenz, etc. vertreten. 4.2
Bei einer bedürfnisorientierten, bedarfs- und fachgerechten Pflege, Betreuung und Beratung zu Hause unter Einbezug des sozialen Umfeldes wird mitgeholfen. 4.3
Die Klienten* und ihr soziales Umfeld sind zu einem gesunden Verhalten motiviert und angeleitet. *) Bezeichnung gilt für beide Geschlechter 4.4
Effiziente Zusammenarbeit mit allen an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Institutionen ist gewährleistet. 5.
Aufgaben und Kompetenzen
Funktion 1
Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens - Selbständiges Führen des Haushaltes durch Sicherstellen einer gesunden, ausgewogenen und kostenbewussten Ernährung. Durchführen der Kleider- und Wohnungspflege sowie der Pflege von Pflanzen und evtl. Haustieren (kein Frühjahrsputz, keine Gartenarbeit). - Sorgen für Kinder und Jugendliche in Vertretung eines abwesenden Elternteils infolge Krankheit, Wochenbett oder Erholung.
- Aufgrund der schriftlichen Pflegebedarfsermittlung und des Pflege- und Hilfeplanes die Pflege durchführen.
- Anwenden von aktuellen Assessmentinstrumenten.
- Gewährleisten der Pflege bei kontinuierlich verlaufenden, voraussehbaren Pflegesituationen unter
Sicherheit,
Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit,
Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens. - Fördern und erhalten der Selbständigkeit des Klienten und seiner Bezugspersonen zur Bewältigung der Aktivitäten in der gewohnten Umgebung.
- Mittel und Methoden für Pflegeverrichtungen in der erworbenen Kompetenz fachgerecht und sicher anwenden, dazu anleiten und bei Bedarf in Rücksprache mit der Bereichsleitung und/oder der zuständigen Pflegefachfrau neue Lösungswege suchen.
- Kennen und erkennen von verschiedenen Kommunikationsmustern und -methoden und sich an einer konstruktiven Auseinandersetzung bei Konflikten und Defiziten beteiligen. Funktion 2
Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens - Wahrnehmen von kritischen Veränderungen im Zustand des Klienten, diese mit der
- Achten der Persönlichkeit des einzelnen Menschen unter Berücksichtigung der physischen, psychischen, geistigen, religiösen und soziokulturellen Aspekte.
- Aushalten von belastenden Situationen im Umgang mit Menschen in Krisen oder mit
- Klären der eigenen Rolle als Helfende in einer Krisensituation und sich gegebenenfalls Unterstützung holen.
Funktion 3
Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen - Auf Anweisung und nach Anleitung Pflegemassnahmen unter den Aspekten der Sicher- heit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens korrekt durchführen. - Die nötigen Materialien sinnvoll und kompetent einsetzen und für deren korrekten Unterhalt sorgen.
2
- Führt nach entsprechender Nachqualifikation diagnostisch-therapeutische Verricht- ungen analog der Fachfrau/-mann Gesundheit durch. Massgebend sind immer die organisationsinternen Einsatzkriterien. Funktion 4
Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits - Mithelfen bei aktivierenden und prophylaktischen Massnahmen zur Gesunderhaltung und dabei Ressourcen und Defizite des Klienten beachten.
- Beraten und Anleiten in Belangen der Haushaltführung.
- Einhalten der Hygienerichtlinien.
- Mitarbeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Funktion 5
Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes
Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen - Mithelfen bei der Einführung neuer Mitarbeiterinnen.
- Mitarbeit in der Begleitung von Lernenden Sekundarstufe 2.
- Erfassen und dokumentieren der hauswirtschaftlichen und pflegerischen
- Mittragen der Verantwortung für ein gutes Arbeitsklima durch aktives Mitgestalten und Einbringen von neuen Ideen.
- Aktives Mitarbeiten bei der Förderung und Sicherung der Pflegequalität.
- Beteiligt sich bei Bedarf aktiv an der Ausbildung von Lernenden, insbesondere von
6.
Spezielle Vereinbarungen mit der Stelleninhaberin
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Ort und Datum:
Unterschrift Personalverantwortliche:
Unterschrift Stelleninhaberin: