Geschäftsleitung Zentralschweizer Filmförderung (a)
Ihre Aufgaben
- Informationsstelle zur Tätigkeit und Funktion der «Zentralschweizer Filmförderung»
- Koordinations- und Kommunikationsstelle gegenüber den Filmschaffenden, des Fachgremiums und den Kulturabteilungen der Zentralschweizer Kantonen
- Gesuchsadministration (Erfassung und formale Prüfung der Filmgesuche, Eingangsbestätigungen, Direktablehnungen, Anfordern zusätzlicher Unterlagen etc.)
- Organisation, Durchführung und Leitung der Fachgremiums-Sitzungen
- Bewirtschaftung der Website «Zentralschweizer Filmförderung»
- Konzeptionelle Mitarbeit zur Weiterentwicklung der «Zentralschweizer Filmförderung».
- Mitglied in verschiedener Arbeitsgruppen/Gremien im Kontext der Förderung von audiovisuellen Medien
Ihr Profil
- Kenntnisse der Filmproduktion, des Schweizer und Zentralschweizer Filmmarktes sowie in der Jurierung von Filmen.
- Kenntnisse in der Leitung einer Geschäftsstelle (Administration, Finanzen u.a.).
- Erfahrung im Umgang mit Filmschaffenden und Produzenten.
- Erfahrung im Umgang mit der Verwaltung und der Zentralschweizer Kulturszene respektive deren Institutionen und Vertretern.
Ihr Arbeitgeber
Arbeiten beim Kanton Luzern heisst, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag. Luzern ist ein lebendiger Kulturkanton: Die Dienststelle Kultur verantwortet die kantonale Kulturförderung, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Sie führt dazu die Abteilungen Archäologie, Denkmalpflege, Museum Luzern, die Zentral- und Hochschulbibliothek, die Kulturförderung sowie die Fachstelle Kulturvermittlung. Die Zentralschweizer Kantone fördern gemeinsam das regionale Filmschaffen. Die Förderung umfasst die Entwicklung, Herstellung, Postproduktion und Auswertung von audiovisuellen Produktionen. Zur Umsetzung der Filmförderaufgaben wird eine Geschäftsleitung eingesetzt. Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.
Ihre VorteileArbeitsumfeld Mobil-flexibles Arbeiten (Work Smart) Sinnstiftende Tätigkeiten Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot Unterstützung bei externer Aus- und Weiterbildung Arbeitszeit und Ferien 42-Stunden-Wochen Flexible Arbeitszeitmodelle Familie und Beruf Mehr als 50 % der Mitarbeitenden arbeiten Teilzeit Besondere Sozialzulage von über 250 Franken pro Monat (pensenabhängig) Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen zu 100 % besoldet und Anspruch auf unbesoldeten Urlaub von 6 Monaten Besoldung und Sozialleistungen Marktgerechter Lohn mit 13. Monatsgehalt Grundsolide und finanziell gesunde Pensionskasse Bessere Absicherung in der 2. Säule bei Teilzeitarbeit
Bildung- und Kulturdepartement Dienststelle Kulturförderung Hannes Gut Leiter Kulturförderung +41 41 228 55 81
6002 Luzern
Arbeitsort
Hirschengraben 17
6002 Luzern