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Weiterbildung

Weiterbildung ist zwar nicht ganz billig, sie zahlt sich in der Regel aber aus. So kann man beispielsweise die Weiterbildungskosten von den Steuern absetzen.

Bei einer Weiterbildung fallen nicht nur die eigentlichen Kosten an, sondern oft gibt es auch einen Verdienstausfall wegen einer Pensumsreduktion. Deswegen ist es wichtig, im Voraus ein Budget aufzustellen.

Finanzielle Hilfe

Für eine Weiterbildung können unter Umständen finanzielle Hilfen bewilligt werden. Die Schweizer Kantone bieten hier, je nach Vermögenslage, die Möglichkeit von Stipendien und Darlehen an. Die Vergabesysteme sind aber unterschiedlich ausgestaltet; die Adressen finden sich unter: stipendien.educa.ch.

Steuerersparnis

Eine Weiterbildung wird vom Staat in Form von Steuerersparnis unterstützt. So darf man die Kosten für die Weiterbildung vom Einkommen abziehen, Ausbildungskosten hingegen nicht. Die Unterscheidung ist aber nicht immer ganz einfach.

Die Weiterbildung muss mit dem Beruf des Steuerpflichtigen in Zusammenhang stehen und zur Erhaltung der beruflichen Chancen erforderlich sein, damit der Steuerabzug zulässig ist. Zudem darf nur AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen aus demselben Steuerjahr damit verrechnet werden. Ausbildungskosten für den Aufstieg in eine neue, höhere Stellung oder zum Umstieg in einen anderen Beruf sind häufig nicht abzugsfähig.

Konkret: Wer in einem Kurs Fähigkeiten erwirbt, die für den bisherigen Job nicht erforderlich sind, kann die Kosten beim Bund und in vielen Kantonen steuerlich nicht geltend machen. Ausnahmen gelten für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Babypause oder für Umschulungskosten wegen veränderter Wirtschaftslage oder Invalidität.

Kosten im Zweifelsfall angeben

Experten raten, die Kosten im Zweifelsfall in der Steuererklärung anzugeben. Denn: Je nachdem anerkennt das Steueramt den Weiterbildungscharakter teilweise oder vollständig. Beispiele: Fremdsprachenkurse werden normalerweise als abzugsfähig akzeptiert, solange sie nicht dem Hobby oder der Ferienvorbereitung dienen. Dasselbe gilt für Computerkurse im Bürobereich. Eher abgelehnt werden dagegen Kurse, die mehrere Monate dauern und mehrere Zehntausend Franken kosten.

Private Hilfe

Bei den Banken gibt es sogenannte Weiterbildungskredite. Davon sollte man eher die Finger lassen, weil die Zinsen pro Jahr in der Regel zwischen 10 und 15 Prozent betragen.

Je nachdem kommen auch privatrechtliche Stiftungen in Frage. Von den Instituten unter Bundesaufsicht gibt es eine, wenn auch unvollständige Liste: www.edi.admin.ch. Zu den möglichen Geldgebern unter kantonaler Aufsicht können die Stipendienstellen Auskunft geben.