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Der Vaterschaftsurlaub
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Viele Unternehmen und Kantone sowie der Bund geben den neuen Vätern jedoch frei. Ihr Arbeitgeber auch?
Einen Tag bekommen Sie als Vater vom Arbeitgeber mindestens frei.
Während in der EU der Vaterschaftsurlaub oder eine zwischen den Ehegatten aufteilbare Elternzeit praktisch überall zur Selbstverständlichkeit geworden ist, gibt es in der Schweiz keine vollständige gesetzliche Regelung.
Vaterschaftsurlaub: Ein freier Tag für die Geburt des Kindes
Immerhin: Das Gesetz gewährt Ihnen als Vater im Rahmen der üblichen freien Tage (Hochzeit, Umzug etc.) für die Geburt des Kindes mindestens einen freien Tag. Dieser freie Tag wird nicht vom Ferienguthaben abgezogen und ist bei Angestellten im Monatslohn auch bezahlt.
Die exakte Dauer dieser "üblichen freien Tagen und Stunden" hängt von den Gepflogenheiten der jeweiligen Branche ab. In der Regel sind diese Tage im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement konkret aufgeführt.
Unternehmen geben bis zu fünf Tagen Vaterschaftsurlaub
Noch vor ein paar Jahren gewährten die Arbeitgeber in der Schweiz im Schnitt einen Vaterschaftsurlaub von einem bis drei Tage. In der Zwischenzeit kennen immer mehr Unternehmen und öffentliche Verwaltungen einen Vaterschaftsurlaub. So gewährt etwa die Hälfte der kantonalen Verwaltungen einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen.
Auch unverheiratet gilt der Anspruch
Zudem findet der Vaterschaftsurlaub auch vermehrt Eingang in Gesamtarbeitsverträge. Um in den Genuss des Vaterschaftsurlaubes zu kommen, müssen Sie nicht verheiratet sein. Es reicht, dass Sie Vater werden.