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Private Internetnutzung

Wer im Büro online pokert, dauernd im Facebook hängt oder sich sonstwie dauernd privat im Internet herumtreibt, riskiert seinen Job. Was am Arbeitsplatz erlaubt ist – und was nicht.

1x am Tag Facebook aufrufen ist im Büro erlaubt.
Schreibt jemand täglich mehrere Stunden private E-Mails und das über einen Zeitraum von sieben Wochen, kann diese Person fristlos entlassen werden. So hat in Deutschland im Mai 2010 das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden. Das Urteil ist wegweisend. Denn wie in der Schweiz gibt es auch in Deutschland keine rechtlich verbindliche Definition, in welchem Umfang private Tätigkeiten am Arbeitsplatz zulässig sind.

Kurz die E-Mails checken ist erlaubt

«Was zählt, ist der gesunde Menschenverstand», sagt Barbara Gisi, Leiterin Angestelltenpolitik des Kaufmännischen Verbandes Schweiz. Die Nutzung der Infrastruktur am Arbeitsplatz müsse verhältnismässig sein. Konkret: «Kurz seine E-Mails checken und vielleicht ebenfalls einmal Facebook aufrufen, ist kein Problem. Anders sieht es aus, wenn jemand verbotene Internetseiten aufruft oder den Computer exzessiv für private Zwecke nutzt.»

Arbeitgeber muss nicht alles dulden

Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitgeber muss nicht dulden, dass der Angestellte während der Arbeitszeit seinen Status auf Facebook aktualisiert oder Nachrichten via Xing verschickt. Gleiches gilt für Chat-Plattformen. Gleichzeitig kann sich ein Unternehmen nicht darauf berufen, dass die Infrastruktur am Arbeitsplatz ausschliesslich für Geschäftszwecke verwendet werden darf.

Ausnahmen

Hier gilt die Verhältnismässigkeit. Bei einem Todesfall in der Familie kann die private Nutzung von PC, Laptop und Telefon kurzfristig das übliche Mass überschreiten.Das jedoch sollte der Arbeitgeber als das akzeptieren, was es ist: Eine Ausnahme. Auch Firmen setzen ja zunehmend voraus, dass gewisse Tätigkeiten - zum Beispiel das Checken von E-Mails - in der Privatzeit erfolgt.

Es gilt das Vorbildsprinzip

Wie überall gilt auch bei der Internetnutzung das Vorbildsprinzip: Surft der Chef selbst stundenlang auf Hotelbuchungsseiten und auf Xing, kann er von seinem Personal kein anderes Nutzungsmuster verlangen. Umfragen, zum Beispiel der Deutschen Telekom im Juli, zeigten, dass insbesondere Führungskräfte soziale Netzwerke fleissig nutzen.

Neben Augenmass gibt es aber auch klare Fälle: Wer auf illegalen Webseiten surft, kann ebenso fristlos entlassen werden, wie jemand, der nach einer Verwarnung weiterhin stundenlang täglich online pokert.