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Arbeitsrecht

Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist in vielen Unternehmen gang und gäbe. Darunter leiden Arbeitsleistung und Datensicherheit. Der Arbeitgeber kann aber etwas dagegen tun.

Fast jeder macht es: Privat Surfen oder Mailen am Arbeitsplatz. Schliesslich muss man ja wissen, wie sich Roger Federer im Turnier schlägt oder ob Didier Cuche die Abfahrt gewinnt. Und auch das Gezwitscher per Mail oder sozialen Netzwerken ist aus dem Berufsalltag vieler nicht mehr wegzudenken.

Eine Stunde pro Tag

Wie weit verbreitet die Praxis, Privates während der Arbeitszeit zu erledigen, ist, unterlegen Zahlen des britischen Kommunikationsberaters «Expert Messaging»: Gemäss der Studie aus dem Jahr 2008 verbringen Mitarbeiter im Schnitt eine Stunde ihres Arbeitstags mit der Abwicklung des eigenen E-Mail-Verkehrs. Satte 39 Prozent der Untersuchten wenden sogar zwei oder mehr Stunden für das Lesen, Schreiben und Verwalten von privaten Mails auf. Darin nicht inbegriffen ist die anderweitige private Nutzung des Internets.

Gefahren im Internet

Der Missbrauch von Arbeitszeit bedeutet ohne Zweifel finanzielle Einbussen für das Unternehmen, bei dem man angestellt ist. Schliesslich könnte man in der für persönliche Zwecke verwendeten Zeit auch zur Wertschöpfung im Unternehmen beitragen. Doch damit nicht genug: Die private Verwendung von E-Mail und Internet birgt auch zahlreiche Gefahren.

Virus auf dem Computer

So steigt etwa die Wahrscheinlichkeit, dass man unwissentlich Viren, Würmer oder Trojaner auf das Firmennetzwerk herunterlädt oder zum Opfer einer Phishing-Attacke wird. Und das kann mitunter teuer werden. Aufgrund der grossen Gefahr verbieten viele Firmen ihren Angestellten die private Internetnutzung am Arbeitsplatz.

Abmahnung droht

Laut einer Studie der IT-Fachzeitschrift «Information Week» hat in Deutschland mehr als jede zweite Firma eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag. Hält man sich als Arbeitnehmer nicht daran, drohen Abmahnungen oder sogar die Entlassung. Dies ist auch in der Schweiz der Fall. Hier kann der Arbeitgeber frei darüber entscheiden, ob überhaupt oder in welchem Umfang ein Angestellter privat Surfen oder Mailen darf. Ist keine explizite Regelung vorhanden, schränken Treue- und Sorgfaltspflicht die Nutzung ein.