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Probezeit Kündigung

Kündigen in der Probezeit? Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen.

Der vermeintliche Traumjob entpuppt sich schon in der ersten Woche als Ihr persönliches Waterloo. Sie überlegen hin und her... Aber eigentlich gibt es nur eine Lösung. Sie kündigen in der Probezeit. ---Wie lange gilt die Probezeit?--- Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Probezeit von einem Monat. Wird eine andere Probezeit vereinbart, muss dies schriftlich festgehalten werden. Meist ist die Länge der Probezeit im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Aber: Die Probezeit darf in der Schweiz maximal drei Monate betragen. ---Kündigungsfrist in der Probezeit---Die Arbeitszeit ist gestiegenWährend der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist, damit beide Seiten gegebenenfalls schnell handeln können. Die Kündigungsfrist umfasst daher nur sieben Tage. Doch auch hier gilt: schriftlich kann eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden. ---Kündigung bis zum letzten Tag möglich--- Eine Kündigung während der Probezeit ist bis zum letzten Arbeitstag der Probezeit möglich. Die sieben Tage werden dann sozusagen drangehängt, auch wenn die eigentliche Probezeit dann vorbei ist. ---Ein Beispiel--- Ist also Ihr letzter Arbeitstag der 31.01., dann können Sie an diesem Tag auch noch kündigen. Vorausgesetzt ist hier allerdings, dass Ihr Kündigungsschreiben auch Ihrem Arbeitgeber an diesem Tag zugeht. Am besten, Sie lassen sich den Empfang stets bestätigen, dann sind Sie im Zweifel auf der sicheren Seite. Denn bekommt Ihr Arbeitgeber Ihre Kündigung auch nur einen Tag nach Ende der vereinbarten Probezeit, gilt die normale Kündigungsfrist von einem Monat.
In der Probezeit krank?
Sollten Sie während der Probezeit wegen Krankheit, Militär- oder Zivildienst nicht auf Arbeit erscheinen, verlängert sich Ihre Probezeit um diese Zeit. In diesen Fällen darf die Probezeit auch länger als drei Monate dauern. Nicht verlängert wird die Probezeit hingegen wegen Ferien oder Schwangerschaft.