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Kündigung nach Vorschrift
Worauf muss man bei der Kündigung achten? Der Arbeitsrechtsexperte Konrad Moor, Rechtsanwalt bei Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, sagt, was in die Kündigung gehört und welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen.
JobScout24: Worauf muss ich achten, wenn ich kündigen möchte?Moor: Zunächst muss man sich erkundigen, welche Abmachungen bezüglich Form und Fristen dazu im Arbeitsvertrag getroffen wurden. Wenn dazu nichts im Arbeitsvertrag steht, gilt möglicherweise ein Gesamtarbeitsvertrag. Ist dies nicht der Fall, gilt das Gesetz.
Die Kündigung muss korrekt adressiert werden und es muss klar ersichtlich werden, dass das Arbeitsverhältnis auf einen bestimmten Termin beendet werden soll. Das aktuelle Datum muss angegeben werden und natürlich gehört die eigene Unterschrift unter das Kündigungsschreiben.
JobScout24: Welcher Termin muss bei der Kündigung eingetragen werden?
Moor: Der Termin bereitet vielen Leuten Mühe: Häufig wird geschrieben „per 1. Oktober“. Die Kündigung wird in diesem Fall aber erst am 31.10. wirksam. Es muss also immer der letzte Tag der Kündigungsfrist angegeben werden. Richtig wäre also „Ich kündige den Arbeitsvertrag auf 30.09.2010“ einzutragen.
JobScout24: Muss ich meine Kündigung begründen?
Moor: Nein, eine Begründung ist nicht nötig. Die Kündigung muss nur begründet werden, wenn der Arbeitgeber dies verlangt.
JobScout24: Wie soll ich die Kündigung meinem Arbeitgeber zukommen lassen?
Moor: Eine Kündigung entfaltet erst ihre Wirkung, wenn sie der Arbeitgeber auch wirklich empfangen hat. Am besten übergeben Sie die Kündigung persönlich und lassen sich auf einer Kopie den Empfang quittieren. Es ist aber auch möglich, die Kündigung per Post mit Einschreiben zu schicken. Beim Postweg sollten Sie genügend Zeit einplanen, damit die Kündigung noch rechtzeitig eintrifft.
JobScout24: Wie lange erhalte ich nach der Kündigung noch meine Fringe Benefits?
Moor: In der Regel enden Fringe Benefits mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie müssten also das Firmenfahrzeug am letzten Arbeitstag zurückgeben. Allerdings sind auch individuelle Absprachen möglich, wie z. B. bei Krankenkassenprämien.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte ist eine überregional tätige, wirtschaftsorientierte Anwaltskanzlei mit Hauptsitz in Zürich. Sie berät u. a. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen und vertritt diese vor Gericht. www.arbeits-recht.ch |