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Lehrvertrag

Die Bedingungen eines Lehrvertrages sind nicht frei verhandelbar – Lehrling und Lehrmeister müssen sich an zwingende Gesetzesbestimmungen halten. Zudem muss der Kanton den schriftlichen Vertrag genehmigen.

Hast Du nach langer Suche endlich die begehrte Lehrstelle gefunden? Dann fehlt nur noch die Unterzeichnung des Lehrvertrages. Dieser sieht überall in der Schweiz gleich aus: Die Lehrmeister sind verpflichtet, das einheitliche Formular zu verwenden. In einigen Kantonen kann der Lehrvertrag sogar online ausgefüllt werden.

Fakten im Lehrvertrag: Lehrberuf, Lehrdauer und Probezeit

Wie lautet die korrekte Berufsbezeichnung? Und in welcher Fachrichtung/Branche erfolgt die Ausbildung? Neben diesen Angaben halten die Parteien auch die Ausbildungsdauer fest. Die Lehre beginnt in der Regel zusammen mit dem Berufsfachschuljahr. Zudem wird eine Probezeit von einem bis drei Monate vereinbart. Darauf folgen die Angaben zum Lehrbetrieb, wobei die für die Ausbildung verantwortliche Person namentlich genannt wird, sowie der Namen der Berufsfachschule. Je nachdem müssen noch die Modalitäten für den Besuch einer Berufsmaturitätsschule vereinbart werden.

Lohn, Arbeitszeit und Ferien

Im Lehrvertrag wird auch der Bruttolohn für jedes Lehrjahr vereinbart. Als Lehrling gilt für Dich grundsätzlich die gleiche Arbeitszeit wie für die anderen Angestellten. Allerdings darfst Du bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten. In der Regel dürfen Lehrlinge weder in der Nacht noch am Sonntag beschäftigt werden, für viele Branchen gibt es aber Ausnahmen. Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr.

Formulare und Merkblätter

Auf der Website www.berufsberatung.ch gibt es den Lehrvertrag als PDF- und als Worddokument sowie weitergehende Informationen.

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