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Detektiv mit Lupe

Arbeitszeugnis

Ein negativer Code im Arbeitszeugnis und Ihnen könnte der nächste Job durch die Lappen gehen. Damit Ihnen genau das nicht passiert, zeigen wir Ihnen die versteckten Codes im Arbeitszeugnis.

Nicht nur Ihre Leistung wird im Arbeitszeugnis beurteilt, sondern auch Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Selbst der Code zum Austrittsgrund verrät, ob Sie gekündigt haben oder Ihr Chef Ihnen gekündigt hat.

Ihre Verhaltensbeurteilung im Arbeitszeugnis könnte so formuliert sein:

Sehr gutes Verhalten

… war stets freundlich und aufmerksam … war an selbstständiges Arbeiten gewöhnt und genoss unser vollstes Vertrauen … war stets vorbildlich … Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets sehr gut

Gutes Verhalten

… Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei … trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei … Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut

Befriedigendes Verhalten

… Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei … Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut

Genügendes Verhalten

… Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Vorgesetzten war befriedigend … verhielt sich korrekt

Ein Bürokrat ohne Eigeninitative?

Neben diesen angeführten Formulierungen gibt es weitere Codes. So deutet etwa „…war sehr tüchtig und konnte sich gut verkaufen“ auf einen sehr unangenehmen Mitarbeiter hin. Auch die Formulierung „… trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei“ lässt auf einen Sprücheklopfer schliessen. Wenn in Ihrem Zeugnis steht „…hat alle Arbeiten ordnungsgemäss erledigt“, interpretiert Sie der nächste Personalverantwortliche als einen Bürokraten, der keine Eigeninitiative zeigt.

Austrittsgründe

Am Ende Ihres Arbeitszeugnisses steht in der Regel der Austrittsgrund: Warum haben Sie das Unternehmen verlassen? Wenn dort steht, dass Sie das Unternehmen aus eigenem Wunsch verlassen und man Ihnen alles Gute für die Zukunft wünscht, so ist das sehr positiv. Fallen dagegen die guten Wünsche für die Zukunft weg und es steht nur „Er verlässt uns auf eigenen Wunsch“, deutet das auf kein grosses Bedauern seitens des Arbeitgebers hin. Hat Ihnen das Unternehmen gekündigt, so schreibt man meist „…verlässt uns in gegenseitigem Einvernehmen.“ Im schlimmsten Fall finden Sie gar keine Bemerkung dazu – dann muss zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwas vorgefallen sein.

Kein Code im Arbeitszeugnis

Verantwortungsvolle Arbeitgeber versehen Ihr Zeugnis mit einem Zusatz, bei dem Sie sich überhaupt keine Sorgen um versteckte Formulierungen machen müssen: „Dieses Arbeitszeugnis wurde transparent und uncodiert verfasst. Es enthält damit keine doppeldeutigen oder sonst wie interpretierbaren Formulierungen.“