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Kündigungsfrist

Sie haben dem neuen Arbeitgeber zugesagt, bereits in zwei Monaten die neue Stelle anzutreten. Ihr aktueller Arbeitsvertrag endet aber erst in drei Monaten. Der Aufhebungsvertrag löst das Problem.

Nicht selten überschneidet sich das Antrittsdatum des neuen Jobs mit der Kündigungsfrist des alten Jobs. Plötzlich haben Sie zwei Arbeitsverträge unterschrieben.

Wir haben mit dem Arbeitsrechtsexperten Konrad Moor, Rechtsanwalt bei Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, darüber gesprochen, was in dieser Situation zu tun ist.

JobScout24: Die Kündigungsfrist meines alten Jobs überschneidet sich mit dem Antrittsdatum des neuen Jobs. Wie löse ich das Problem?

Moor: Die Situation ist diese: Wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag abschliessen, begehen Sie genau genommen Vertragsbruch. Denn vereinfacht gesagt steht im Gesetz, dass der Arbeitnehmer keine Arbeit für Dritte leisten darf.

Ihr alter Arbeitsvertrag ist noch gültig und Sie würden in diesem Moment tatsächlich für einen Dritten arbeiten. Der Arbeitnehmer verstösst damit gegen die Treuepflicht, wenn er schon die neue Stelle antritt. Er darf den bisherigen Arbeitgeber bei seiner neuen Stelle auch nicht konkurrenzieren.

Wenn Sie beim alten Arbeitgeber nicht mehr erscheinen, kann dieser ein Viertel des Monatslohnes als Schadenersatz behalten.

JobScout24: Gibt es in diesem Fall einen Ausweg?

Moor: Die sauberste Lösung für beide Seiten wäre in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag.

JobScout24: Kann diese Situation Nachteile für mich in meinem Arbeitszeugnis bedeuten?

Moor: Generell werden im Arbeitszeugnis die Leistungen des Arbeitnehmers bewertet. Aber man äussert sich im Arbeitszeugnis auch zu den Gründen der Kündigung. Der Arbeitgeber wird hier sicher versuchen, auf die Umstände hinzuweisen. Allerdings ist er in diesem Fall auch dazu berechtigt und man kann es ihm nicht verübeln.

Unsere Experten:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte ist eine überregional tätige, wirtschaftsorientierte Anwaltskanzlei mit Hauptsitz in Zürich. Sie berät u. a. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen und vertritt diese vor Gericht. www.bnlawyers.ch