Raumplaner/-in mit Schwerpunkt Richtplanung
- Erarbeitung von Vorprüfungsberichten und Entscheidanträgen in Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren in der kantonalen und/oder regionalen Richtplanung
- Betreuung raumrelevanter Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt
- Begleitung von Drittaufträgen sowie von speziellen Projekten
- Unterstützung von Regionen, Planungsbüros sowie von Fachstellen bei Planungsfragen
- Übernahme fachlicher Dossierverantwortungen im Team
Im Amt für Raumentwicklung (ARE) setzen sich 35 Mitarbeitende für die zukunftsgerichtete Nutzung der knappen Ressource Boden ein. In unserem motivierten Team erwartet Sie ein vielfältiges Aufgabengebiet. Unsere Kernaufgabe besteht darin, die Balance zwischen effizienter Raumnutzung, dem Schutz natürlicher Ressourcen und dem langfristigen volkswirtschaftlichen Nutzen zu finden. Dabei stimmen wir die vielfältigen Ansprüche an den alpinen Lebensraum aufeinander ab und sorgen für eine transparente Interessenabwägung.
Das Team «Richtplanung und Grundlagen» mit vier Mitarbeitenden sucht per Februar 2025 oder nach Vereinbarung eine/-n Raumplaner/-in.
Das Team «Richtplanung und Grundlagen» mit vier Mitarbeitenden sucht per Februar 2025 oder nach Vereinbarung eine/-n Raumplaner/-in.
- Abgeschlossenes Grundstudium an einer Hochschule oder Fachhochschule (vorzugsweise Fachgebiet Raum- und Regionalentwicklung, Geografie, o. ä.)
- Mehrjährige Berufserfahrung als Raumplaner/-in oder verwandten Berufsfeldern
- Gute kommunikative Fähigkeiten sowie stilsichere schriftliche und mündliche Ausdrucksweise in der deutschen Sprache. Kenntnisse einer zweiten Kantonssprache sind erwünscht.
- Rasche Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Flexibilität, Offenheit, Belastbarkeit, selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Projektleitungserfahrung, Kenntnisse im GIS
- Kenntnisse der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen im Kanton Graubünden sind von Vorteil.
- Kenntnisse über das Zusammenspiel der Verfahren von Richt- / Nutzungsplanung und dem Baubewilligungsverfahren (insbes. ausserhalb der Bauzonen) sind von Vorteil.
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