Präsidentin/Präsident Strafgericht, Zwangsmassnahmengericht und Jugendgericht 100%
Präsidentin/Präsident Strafgericht, Zwangsmassnahmengericht und Jugendgericht
Die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft sind für die Rechtsprechung des Kantons verantwortlich. Sie bestehen auf der Ebene der ersten Instanz aus zwei Zivilkreisgerichten, dem Strafgericht, Jugendgericht und Zwangsmassnahmengericht sowie dem Steuer- und Enteignungsgericht. Die zweite Instanz bildet das Kantonsgericht mit vier Abteilungen. Dem Kantonsgericht angegliedert ist die Gerichtsverwaltung.
Ihre Verantwortung
- Leitung von Gerichtsverhandlungen
- Instruktion von Verfahren
- Gerichtsleitung inkl. Führung der Ihnen unterstellten Mitarbeitenden
Ihr Hintergrund
- Abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung
- Berufserfahrung sowie vertiefte Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts
- Führungserfahrung und Sozialkompetenz
- Hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- Stimmrecht im Kanton Basel-Landschaft (§ 50 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, SGS BL Nr. 100)
Andreas Schröder
Strafgerichtspräsident
061 552 32 00
Gerichte des Kantons Basel-Landschaft
Die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft sind für die Rechtsprechung des Kantons verantwortlich. Sie bestehen auf der Ebene der ersten Instanz aus zwei Zivilkreisgerichten, dem Strafgericht, Jugendgericht und Zwangsmassnahmengericht sowie dem Steuer- und Enteignungsgericht. Die zweite Instanz bildet das Kantonsgericht mit vier Abteilungen. Dem Kantonsgericht angegliedert ist die Gerichtsverwaltung.
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