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Einen/eine Gerichtsschreiber/in Deutscher Muttersprache der Berufungskammer

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23.07.2024 60% - 100% Festanstellung
Bundesstrafgericht BStGer
Aufgrund der Wahl des Stelleninhabers zum Richter, das Bundesstrafgericht sucht:
Einen/eine Gerichtsschreiber/in Deutscher Muttersprache der Berufungskammer

60 - 80% / Bellinzona


Sind Sie an der präzisen Redaktion strafgerichtlicher Berufungsentscheide in deutscher Sprache interessiert?

Ihre Aufgaben

  • Mitwirkung an Verfahren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts
  • Erarbeitung von Urteilsentwürfen
  • Teilnahme an den Hauptverhandlungen und Urteilsberatungen
  • Redaktion der Entscheidungen und Urteile

Ihr Profil

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium, vorzugsweise auch über ein Anwaltspatent oder eine Zusatzqualifikation (Dr. iur.; LL.M.)
  • Sie besitzen Berufserfahrung im schweizerischen Justizbereich, vorzugsweise als Gerichtsschreiber/-in
  • Neben guten analytischen Fähigkeiten gehören sprachliche Gewandtheit und Stilsicherheit in der deutschen Sprache zu Ihren Stärken
  • Sie sind in der Lage, selbstständig Verhandlungsprotokolle zu führen und Entscheide zu redigieren
  • Gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache runden Ihr Profil ab

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie sich von dieser in fachlicher und sprachlicher Hinsicht grossen Herausforderung angesprochen fühlen, erwarten wir gerne Ihre schriftliche Bewerbung. Senden Sie diese an folgende Adresse:
Bundesstrafgericht, Vermerk «Ausschreibung CAR», Viale Stefano Franscini 7, 6500 Bellinzona.

Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren Generalsekretär Marc-Antoine Borel, Tel. 041 58 480 68 68, oder konsultieren Sie unsere Webseite www.bstger.ch.

Anmeldefrist: 23.08.2024
Stellenantritt: 1. November 2024 oder nach Vereinbarung

Über uns

Das Bundesstrafgericht ist eine richterliche Behörde des Bundes, die sich aus der Strafkammer (SK), der Beschwerdekammer (BK) und der Berufungskammer (CAR) zusammensetzt. Das Bundesstrafgericht hat seinen Sitz in Bellinzona.
Die Berufungskammer entscheidet als zweite Instanz in Bundesstrafsachen über Berufungen gegen Urteile der Strafkammer, welche das Verfahren ganz oder teilweise abschliessen. Ausserdem entscheidet sie über Revisionsgesuche.
Nicht nur die vielfältigen Themen der am Bundesstrafgericht behandelten Fälle, sondern auch die Mitarbeitenden, die aus verschiedenen Sprachregionen der Schweiz stammen, und die gelebte Mehrsprachigkeit tragen zur Einzigartigkeit des hiesigen Gerichts bei und machen die Arbeit interessant.
Das Bundesstrafgericht verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur und bietet sehr gute Arbeitsbedingungen an, einschliesslich der Möglichkeit der Telearbeit.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

Arbeitsort

Viale Stefano Franscini 7

6500 Bellinzona


Über die Firma

Bellinzona / Bellinzone

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Tipps für deine erfolgreiche Bewerbung als Gerichtsschreiber
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