Stellenbeschreibung Hauspflege Die Stellenbeschreibung dient der Festlegung und Abgrenzung von Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen. Sie ist integrierter Bestandteil des Arbeitsvertrages und wird nach Bedarf mit der Stelleninhaberin überprüft und angepasst. 1.
Stellenbezeichnung:
Hauspflegerin EFZ *
2.
Stelleninhaberin:
2.1
Name und Vorname:
Anforderung an die Stelleninhaberin: gelernte Hauspflegerin oder eidgenössischerFähigkeitsausweis EFZ
Physische und psychische Belastbarkeit Einhalten der gesetzlichen
- Schweigepflicht
- EDV- Anwenderkenntnisse
3.
Organisatorische Einreihung
3.1
Direkte Vorgesetzte:
Betriebsleiterin,
Teamleiterin und/oder Bereichsleiterin 3.2
Nebengeordnete Stellen /
Hauspflegerin und FaGe mit gleicher Kompetenz
3.3
Fachlich unterstellte Mitarbeiterinnen: Lernende Fachfrau/-mann Gesundheit im hauswirtschaftlichen Bereich Haushelferin
4.
Ziel der Stelle
4.1
Die haushaltführende Person ist bei Krankheit, Unfall, Wochenbett, Rekonvaleszenz, etc. vertreten. 4.2
Bei einer bedürfnisorientierten, bedarfs- und fachgerechten Pflege, Betreuung und Beratung zu Hause unter Einbezug des sozialen Umfeldes wird mitgeholfen. 4.3
Die Klienten* und ihr soziales Umfeld sind zu einem gesunden Verhalten motiviert und angeleitet. *) Bezeichnung gilt für beide Geschlechter 4.4
Effiziente Zusammenarbeit mit allen an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Institutionen ist gewährleistet. 5.
Aufgaben und Kompetenzen
Funktion 1
Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens - Selbständiges Führen des Haushaltes durch Sicherstellen einer gesunden, ausgewogenen und kostenbewussten Ernährung. Durchführen der Kleider- und Wohnungspflege sowie der Pflege von Pflanzen und evtl. Haustieren (kein Frühjahrsputz, keine Gartenarbeit). - Sorgen für Kinder und Jugendliche in Vertretung eines abwesenden Elternteils infolge Krankheit, Wochenbett oder Erholung.
- Aufgrund der schriftlichen Pflegebedarfsermittlung und des Pflege- und Hilfeplanes die Pflege durchführen.
- Anwenden von aktuellen Assessmentinstrumenten.
- Gewährleisten der Pflege bei kontinuierlich verlaufenden, voraussehbaren Pflegesituationen unter
Einbezug der
Sicherheit,
Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit,
Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens. - Fördern und erhalten der Selbständigkeit des Klienten und seiner Bezugspersonen zur Bewältigung der Aktivitäten in der gewohnten Umgebung.
- Mittel und Methoden für Pflegeverrichtungen in der erworbenen Kompetenz fachgerecht und sicher anwenden, dazu anleiten und bei Bedarf in Rücksprache mit der Bereichsleitung und/oder der zuständigen Pflegefachfrau neue Lösungswege suchen.
- Kennen und erkennen von verschiedenen Kommunikationsmustern und -methoden und sich an einer konstruktiven Auseinandersetzung bei Konflikten und Defiziten beteiligen. Funktion 2
Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens - Wahrnehmen von kritischen Veränderungen im Zustand des Klienten, diese mit der
Bereichsleitung und/oder der zuständigen Pflegefachfrau besprechen und für die Betroffenen angemessene Massnahmen einleiten.
- Achten der Persönlichkeit des einzelnen Menschen unter Berücksichtigung der physischen, psychischen, geistigen, religiösen und soziokulturellen Aspekte.
- Aushalten von belastenden Situationen im Umgang mit Menschen in Krisen oder mit
Sterbenden.
- Klären der eigenen Rolle als Helfende in einer Krisensituation und sich gegebenenfalls Unterstützung holen.
Funktion 3
Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen - Auf Anweisung und nach Anleitung Pflegemassnahmen unter den Aspekten der Sicher- heit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens korrekt durchführen. - Die nötigen Materialien sinnvoll und kompetent einsetzen und für deren korrekten Unterhalt sorgen.
2
- Führt nach entsprechender Nachqualifikation diagnostisch-therapeutische Verricht- ungen analog der Fachfrau/-mann Gesundheit durch. Massgebend sind immer die organisationsinternen Einsatzkriterien. Funktion 4
Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits - Mithelfen bei aktivierenden und prophylaktischen Massnahmen zur Gesunderhaltung und dabei Ressourcen und Defizite des Klienten beachten.
- Beraten und Anleiten in Belangen der Haushaltführung.
- Einhalten der Hygienerichtlinien.
- Mitarbeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Funktion 5
Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes
Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen - Mithelfen bei der Einführung neuer Mitarbeiterinnen.
- Mitarbeit in der Begleitung von Lernenden Sekundarstufe 2.
- Erfassen und dokumentieren der hauswirtschaftlichen und pflegerischen
Leistungen unter Einbezug des Datenschutzes. - Durch das Einbringen von Beobachtungen und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung des Pflege- und Betreuungsziels leisten.
- Mittragen der Verantwortung für ein gutes Arbeitsklima durch aktives Mitgestalten und Einbringen von neuen Ideen.
- Aktives Mitarbeiten bei der Förderung und Sicherung der Pflegequalität.
- Beteiligt sich bei Bedarf aktiv an der Ausbildung von Lernenden, insbesondere von
Lernenden Fachfrau/-mann Gesundheit. - Besuchen von geeigneten Fortbildungen zur Förderung der Fach-, Sozial- und Selbst- kompetenz.
6.
Spezielle Vereinbarungen mit der Stelleninhaberin
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Ort und Datum:
Unterschrift Personalverantwortliche:
Unterschrift Stelleninhaberin:
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