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Kündigung

Sie haben als Arbeitnehmer einen Job schon fest zugesagt, den Arbeitsvertrag unterschrieben und plötzlich doch ein besseres Angebot. Was nun? Im Gesetz ist die Kündigung vor Stellenantritt nicht konkret geregelt.

Die Urteile der kantonalen Gerichte fallen zur Thematik Kündigung vor Stellenantritt unterschiedlich aus. Man ist sich nicht einig, ob man einen Job bereits kündigen kann, ohne je eine Stunde in diesem Job gearbeitet zu haben.

Aus gesetzlicher Perspektive gibt es für die Kündigung vor Stellenantritt zwei Urteilsarten:

  • die Zürcher Lösung
  • Lösung Streiff

Kündigung nach Stellenantritt

Die Zürcher Lösung geht davon aus, dass die Kündigungsfrist erst mit Stellenantritt beginnt. Wenn Sie also zum 1.01.2010 eine Stelle antreten, beginnt die Kündigungsfrist auch erst an diesem Tag. Doch welche Kündigungsfrist gilt?

Fall A:

Es gilt die Kündigungsfrist der Probezeit = 7 Tage.

Fall B:

Es gilt die ordentliche Kündigungsfrist = 1 Monat.

Da die Stelle nie wirklich angetreten wird, liegt auch keine Probezeit vor. Da eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt, entscheiden die kantonalen Gerichte unterschiedlich.

Kündigung vor Stellenantritt

Nach der Lösung von Streiff können Sie bereits vor Stellenantritt kündigen. Die Kündigungsfrist der Probezeit (sieben Tage) gilt dabei schon ab dem Zugangsdatum.

Ein Beispiel: Die neue Stelle beginnt am 1.01.2010. Sie kündigen bereits am 10.12.2009 per Post. Das Schreiben erhält der Arbeitgeber am 12.12.2009. Ab diesem Datum gilt nun die Kündigungsfrist von sieben Tagen.

Für beide Lösungen lassen sich in der Schweizer Rechtspraxis Urteile finden.

Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung

Eine Kündigung kann immer nur einseitig erfolgen. Besonders bei der Kündigung vor Stellenantritt ist die Rechtslage strittig. Sprechen Sie daher am besten mit Ihrem Arbeitgeber und handeln Sie einen Aufhebungsvertrag aus. Darin geben beide Seiten Ihr Einverständnis zur Auflösung des Arbeitsvertrages und Sie umgehen alle juristischen Unklarheiten in Sachen Kündigung vor Stellenantritt.